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Frequently Ask Questions

Vermieter, Immobilien­verwalter, Wohnungsbau­gesellschaften und Eigentümer­gemeinschaften, die eigene oder nachgerüstete PV-Anlagen, Batteriespeicher und E-Ladestationen betreiben.

-Niedersachsen: Seit dem 1. Januar 2025 für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen ab 50 m² Dachfläche; mindestens 50 % davon müssen mit PV-Modulen belegt werden. -Nordrhein-Westfalen: Ebenfalls ab 1. Januar 2025 für Neubauten; kommunale Ausgestaltung der Details kann variieren.

Bremen: Einführung der Solarpflicht für Neubauten ab 1. Juli 2025 (für Dachsanierungen bereits seit 2024).

Ja, in Niedersachsen und Bremen umfasst die Regelung nicht nur Neubauten, sondern auch grundlegende Dach­sanierungen bei einer Dachfläche ≥ 50 m². In NRW richtet sich die Umsetzung nach den jeweiligen Bauordnungen der Kommunen.

Ja, in Niedersachsen ist bei Parkplätzen mit mehr als 25 Stellplätzen eine PV-Anlage über der Stellplatz­fläche verpflichtend. Andere Länder haben ähnliche Vorgaben für Nicht­wohn­gebäude oder Carports.

-Machbarkeitsprüfung: Analyse Ihrer Dachfläche, Ausrichtung und Statik. -Planung & Installation: Komplette Projektabwicklung von der Technik­auslegung bis zur Inbetrieb­nahme.