Vermieter, Immobilienverwalter, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften, die eigene oder nachgerüstete PV-Anlagen, Batteriespeicher und E-Ladestationen betreiben.
-Niedersachsen: Seit dem 1. Januar 2025 für Neubauten und grundlegende Dachsanierungen ab 50 m² Dachfläche; mindestens 50 % davon müssen mit PV-Modulen belegt werden. -Nordrhein-Westfalen: Ebenfalls ab 1. Januar 2025 für Neubauten; kommunale Ausgestaltung der Details kann variieren.
Bremen: Einführung der Solarpflicht für Neubauten ab 1. Juli 2025 (für Dachsanierungen bereits seit 2024).
Ja, in Niedersachsen und Bremen umfasst die Regelung nicht nur Neubauten, sondern auch grundlegende Dachsanierungen bei einer Dachfläche ≥ 50 m². In NRW richtet sich die Umsetzung nach den jeweiligen Bauordnungen der Kommunen.
Ja, in Niedersachsen ist bei Parkplätzen mit mehr als 25 Stellplätzen eine PV-Anlage über der Stellplatzfläche verpflichtend. Andere Länder haben ähnliche Vorgaben für Nichtwohngebäude oder Carports.
-Machbarkeitsprüfung: Analyse Ihrer Dachfläche, Ausrichtung und Statik. -Planung & Installation: Komplette Projektabwicklung von der Technikauslegung bis zur Inbetriebnahme.